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Die bisher hier gesammelten rund 12.700 schriftlichen Unterschriften zur Abschaffung des §31 Zweites Buch Sozialgesetzbuch wurden am 11.12.2013 dem Sekretariat des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages übermittelt, mit der Bitte, diese Unterschriften zur erfolgreichen Petition von Inge Hannemann mitzuzählen.


Damit ist die hier eröffnete Petitionsinitiative beendet. Die Website wird in den nächsten Tagen abgeschaltet.


Gedankt wird allen Beteiligten, die die 12.700 Unterschriften gesammelt haben.


Gemeinsam gegen Sanktionen und Leistungseinschränkungen!

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Am 20.11.2013 ist die Petition von Inge Hannemann zur Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei Hartz IV und Sozialhilfe auf der Bundestagswebseite freigeschaltet worden.

Die Petition von Inge Hannemann kann online mitgezeichnet werden:
“Arbeitslosengeld II – Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII)”


https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2013/_10/_23/Petition_46483.nc.html


Die Petition von Inge Hannemann kann statt über das Internet auch schriftlich mitgezeichnet werden. Hier das Formular auf dem Blog von Inge Hannemann:


http://altonabloggt.files.wordpress.com/2013/11/ersatzlose-streichung-sanktionen-leistungseinschrc3a4nkungen-sgb-ii-und-sgb-xii.pdf


Die bisher hier gesammelten schriftlichen Unterschriften werden zur Petition von Inge Hannemann an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht, mit der Bitte, sie zur Petition von Inge Hannemann mitzuzählen.

Gedankt wird allen bisher Beteiligten.
Gemeinsam gegen die Sanktionen und Leistungseinschränkungen!

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Schluss mit den Sanktionen bei Hartz IV

Die Aktion geht weiter und ist immer noch aktuell!

Die Unterstützung für die Petition ist derzeit nur per Unterschrift möglich. Eine online-Unterstützung ist erst nach der Einreichung der Petition beim Deutschen Bundestag über die Petitionsseite des Deutschen Bundestages möglich.

  • Zuvor sollten aber die nötigen 50.000 Unterschriften zusammen sein, damit eine öffentliche Anhörung zur Petition sicher möglich wird.

  • Bei der kurzfristigen online-Unterstützungszeit (drei Wochen) ist diese Größenordnung nicht zu garantieren.

  • Derzeit liegen ca. 15.000 gesammelte Listen-Unterschriften vor.

Deswegen: Unterschriften auf der Liste jetzt!

Ersatzlose Streichung des Sanktionsparagrafen 31 SGB II!

Mit meiner Unterschrift unterstütze ich das Petitionsanliegen von Herrn Andreas Niehaus zur Einreichung beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit folgender Forderung:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass § 31 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ersatzlos gestrichen wird.

Hier das Formular für die Unterschriften zur Unterstützung der Petition.

Erläuterungen zu den Begründungen für die Petition.

Folgend die links zu den Materialien, die in den Erläuterungen verwendet worden sind.

  • Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Artikel 8 (1966).ILO – Gesamtbericht im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit: Eine globale Allianz gegen die Zwangsarbeit. 93. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz, 2005.

    http://www.ilo.org/public/german/standards/relm/ilc/ilc93/pdf/rep-i-b.pdf

  • Max Kern: Zur Frage der Vereinbarkeit von Recht und Praxis der Arbeit nach § 16 Abs. 3 SGB II i.V.m. § 31 SGB II mit dem IAO-Übereinkommen (Nr. 29) über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930, Mai 2008 (Studie der Hans-Böckler-Stiftung, Stiftung des DGB).

    http://http://www.boeckler.de/pdf_fof/S-2007-79-3-1.pdf

  • Stephan Rixen in Wolfgang Eicher / Wolfgang Spellbrink: SGB II. Grundsicherung für Arbeitsuchende. Kommentar. München 2008. (nur in gedruckter Form veröffentlicht)